Informationen zum kostenlosen Rückversand ab 40 Euro Warenwert

„Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“

Dieser Satz ist bei vielen Shops in der sogenannten Widerrufsbelehrung zu lesen, die entweder innerhalb der AGB, oder auf einer eigenen Seite zu finden ist. Er entspricht den gesetzlichen Mindestvorgaben, die bis 13. Juni 2014 in Kraft waren. Mittlerweile sind Online-Shops nicht mehr verpflichtet, die Kosten von Retouren zu übernehmen. Viele Shops haben Ihre Bedingungen allerdings nicht (oder noch nicht) geändert. Daher ist dieser Satz nach wie vor bei vielen Shops zu finden und der Rückversand nach wie vor kostenlos – und zwar wenn entweder

  • ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert wurde, oder
  • der Warenwert der zurückgeschickten Artikel über 40 Euro liegt UND der Kaufpreis (oder ein vereinbarter Teilbetrag) bereits bezahlt ist.

Letzteres ist besonders zu beachten, wenn Sie auf Rechnung kaufen. Denn wenn der Online-Shop diese Regelung in seinen AGB bzw. in seiner Widerrufsbelehrung hat, müssten Sie die Versandkosten für den Rückversand theoretisch selbst tragen, wenn Sie die Rechnung noch nicht bezahlt haben.
In der Praxis übernehmen allerdings viele Online-Shops trotz dieser Klausel auch in diesem Fall die Kosten für den Retourversand, sofern der Warenwert über 40 Euro beträgt. Manche sogar bei einem Warenwert unter 40 Euro. Wenn man wirklich sicher gehen möchte, sollte man allerdings in Shops kaufen, die generell in allen Fällen die Kosten für den Rückversand übernehmen. Oder im Zweifelsfall beim Kundenservice des jeweiligen Shops nachfragen, bevor man die Kosten für den Rückversand selbst bezahlt.

Außerdem sollte man natürlich beachten, dass einige Waren vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind. Von jenen Produkten, die gerne auf Rechnung gekauft werden, betrifft das vor allem folgende:

  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden – also zum Beispiel Produkte, die individuell bedruckt, oder in einer anderen Form personalisiert werden
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde – das betrifft zum Beispiel Blumen oder Lebensmittel
  • Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software (CDs, DVDs, Blurays etc.), sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind (d.h. deren Verpackung geöffnet wurde)

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